Allgemeine Geschäftsbedingungen
Galabau Mayke, Inhaber Mayke Gossler, Gerhard-Book-Straße 7, 49733 Haren (Ems)
Telefon: +49 1522 8366493 · E-Mail: galabaumayke@hotmail.com
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen des Garten- und Landschaftsbaus (insbesondere Pflaster-, Zaun-, Terrassen- und Überdachungsarbeiten, Gartengestaltung und Pflanzarbeiten) zwischen Galabau Mayke (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben stets Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Erstellung von Angeboten ist kostenlos, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für Kostenvoranschläge zur Vorlage bei Versicherungen oder für umfangreiche Planungsleistungen kann eine Vergütung verlangt werden; dies wird vor Erstellung gesondert vereinbart.
(2) An ein schriftliches Angebot hält sich der Auftragnehmer 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der Bindefrist schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich oder in Textform bestätigt.
(4) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden.
§ 3 Preise
(1) Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Ist im Angebot ein Einheitspreis vereinbart, wird nach den tatsächlich ausgeführten Mengen abgerechnet (Aufmaß). Ist ein Pauschalpreis vereinbart, gilt dieser für den vereinbarten Leistungsumfang.
(3) Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen und vom Auftraggeber zusätzlich beauftragt werden, werden nach den Preisen des Angebots oder – soweit dort keine Preise enthalten sind – nach vorheriger Vereinbarung bzw. nach Stundenlohn und Materialaufwand zu den ortsüblichen Sätzen abgerechnet. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber vor Ausführung auf die Mehrkosten hin.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Baustelle zum vereinbarten Termin zugänglich und mit den erforderlichen Fahrzeugen erreichbar ist. Bauwasser und Baustrom stellt er, soweit vorhanden, unentgeltlich zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten die Lage ihm bekannter unterirdischer Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Telekommunikation) mit und stellt vorhandene Leitungspläne zur Verfügung.
(3) Erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen (z. B. Baugenehmigungen für Überdachungen) beschafft der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass der Auftragnehmer dies übernimmt.
§ 5 Ausführung und Termine
(1) Ausführungstermine werden gemeinsam abgestimmt. Verbindliche Fertigstellungstermine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
(2) Arbeiten im Garten- und Landschaftsbau sind witterungsabhängig. Verzögert sich die Ausführung durch Witterungsverhältnisse, mit denen bei Vertragsschluss nicht gerechnet werden musste, durch höhere Gewalt oder durch sonstige Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Lieferverzögerungen von Herstellern trotz rechtzeitiger Bestellung), verlängern sich die Ausführungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über solche Verzögerungen.
(3) Der Auftragnehmer darf zur Ausführung der Leistungen geeignete Nachunternehmer einsetzen. Er bleibt dem Auftraggeber gegenüber für deren Leistungen verantwortlich.
§ 6 Naturmaterialien und Pflanzen
(1) Natursteine, Holz und andere Naturprodukte weisen naturbedingte Abweichungen in Farbe, Struktur und Maserung auf. Solche Abweichungen gegenüber Mustern oder Abbildungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich und für den Auftraggeber zumutbar sind. Gleiches gilt für holztypische Erscheinungen wie Haarrisse oder Verfärbungen durch Witterung.
(2) Pflanzen werden in der vereinbarten Art, Qualität und Größe geliefert. Ist eine Sorte nicht lieferbar, darf der Auftragnehmer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eine gleichwertige Sorte verwenden.
(3) Das Anwachsen von Pflanzen sowie das Gelingen von Rasenansaaten und Rollrasen hängt wesentlich von der Pflege nach der Abnahme (insbesondere ausreichender Bewässerung) ab. Wird die Fertigstellungspflege nach DIN 18916/18917 nicht beim Auftragnehmer beauftragt, obliegt die Pflege dem Auftraggeber. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt; eine darüber hinausgehende Anwuchsgarantie übernimmt der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.
§ 7 Abnahme
(1) Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung der Leistung an. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. In sich abgeschlossene Teilleistungen können auf Verlangen gesondert abgenommen werden.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Auftraggeber Verbraucher, tritt diese Wirkung nur ein, wenn der Auftragnehmer ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folgen hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB).
§ 8 Zahlung
(1) Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen (§ 632a BGB). Dazu zählen auch eigens angefertigte oder bereitgestellte Bauteile und Materialien, wenn dem Auftraggeber nach seiner Wahl Eigentum an ihnen übertragen oder entsprechende Sicherheit geleistet wird.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Verzugszins beträgt gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB).
(4) Ist der Auftraggeber Verbraucher, kann er mit Gegenforderungen aufrechnen und Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm dies nach den gesetzlichen Vorschriften zusteht, insbesondere wegen Mängeln der Leistung. Ein Unternehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch den Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks oder eines Gebäudes geworden sind (§§ 946, 94 BGB).
§ 10 Mängelrechte und Verjährung
(1) Die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 633 ff. BGB). Der Auftraggeber hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung; schlägt diese fehl, stehen ihm die weiteren gesetzlichen Rechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.
(2) Die Verjährung der Mängelansprüche richtet sich nach § 634a BGB. Ist der Auftraggeber Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängel an Leistungen, die nicht Bauwerke oder Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür betreffen, ein Jahr ab Abnahme; die Frist für Bauwerke bleibt unberührt.
(3) Für Materialien oder Pflanzen, die der Auftraggeber selbst beschafft und zum Einbau zur Verfügung stellt, haftet der Auftragnehmer nicht für deren Beschaffenheit, wohl aber für den fachgerechten Einbau. Er weist den Auftraggeber auf erkennbare Bedenken gegen die Eignung solcher Materialien hin.
(4) Verlangt der Auftraggeber trotz schriftlichen Hinweises des Auftragnehmers auf Bedenken eine bestimmte Art der Ausführung oder bestimmte Materialien, haftet der Auftragnehmer nicht für Mängel, die auf dieser Anordnung beruhen.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(4) Für Schäden an unterirdischen Leitungen, deren Lage der Auftraggeber entgegen § 4 Abs. 2 nicht mitgeteilt hat und die auch bei sorgfältiger Arbeit nicht erkennbar waren, haftet der Auftragnehmer nicht.
§ 12 Pläne und Unterlagen
Vom Auftragnehmer erstellte Entwürfe, Pläne und Leistungsverzeichnisse bleiben sein geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne seine Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder für die Ausführung durch Dritte verwendet werden.
§ 13 Fotos und Referenzen
Der Auftragnehmer dokumentiert seine Arbeiten fotografisch. Fotos des Grundstücks oder der fertigen Anlage werden nur mit gesonderter, jederzeit widerruflicher Einwilligung des Auftraggebers als Referenz veröffentlicht (z. B. auf der Website oder in sozialen Netzwerken). Personen und Hausnummern werden dabei nicht erkennbar abgebildet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers (z. B. beim Auftraggeber zu Hause) oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung erhält der Auftraggeber in diesen Fällen zusammen mit dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sie ist nachfolgend zusätzlich abgedruckt.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Galabau Mayke, Inhaber Mayke Gossler, Gerhard-Book-Straße 7, 49733 Haren (Ems), Telefon: +49 1522 8366493, E-Mail: galabaumayke@hotmail.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Galabau Mayke, Inhaber Mayke Gossler, Gerhard-Book-Straße 7, 49733 Haren (Ems), E-Mail: galabaumayke@hotmail.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 15 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers, soweit dies zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: November 2026

